Ehrenordnung Schützenverein Drohne von 1912 e.V.
Laut § 6 der Satzung werden natürliche Personen mit Vollendung des 70. Lebensjahres
Ehrenmitglieder des Vereins.
§ 1 Formen der Ehrung
Weiterhin kennt der Verein die nachstehend aufgeführten Formen der Ehrung von Mitgliedern:
Die Verleihung der Verdienstnadel. Die Verleihung der Ehrennadel. Die Verleihung der Ehrenurkunde. Die Verleihung von Auszeichnungen des Westfälischen Schützenbundes (WSB)
§ 2 Voraussetzung für eine Ehrung
Die Verdienstnadel wird an Mitglieder verliehen, die mindestens 25 Jahre dem Verein angehören.
Die Ehrennadel wird an Mitglieder verliehen, die mindestens 40 Jahre dem Verein
angehören.
Die Ehrenurkunde wird an Mitglieder verliehen, die mindestens 50 Jahre dem Verein
angehören.
Die Verleihung von Auszeichnungen des WSB erfolgt auf Antrag gem. den Bedingungen des WSB und wird vom Vorstand für verdiente Mitglieder beantragt.
§ 3 Geltungsdauer der Ehrenordnung
Diese Ehrenordnung tritt mit dem Tage der Verabschiedung durch den Vorstand in Kraft.
Sie ist in dieser Form anzuwenden, bis sie durch eine neue Ehrenordnung ersetzt wird.
Adresse Immenklause:
Unter den Eichen 32
32351 Stemwede-Drohne
Email:
info@schuetzenverein-drohne.de